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Kurz und bündig
Die Herta-Kuhn-Stiftung ist Träger und Vermieter der Räume für die Wohnpflege-Gemeinschaft.
Die Aufnahme in die Wohnpflege-Gemeinschaft ist grundsätzlich für Menschen ab einem Pflegegrad 2 möglich.
Die Vergabe der Bewohnerplätze erfolgt nach einer Prioritätenliste. Sobald ein Zimmer in der Wohngemeinschaft frei wird, berät sich das Bewohnerund Angehörigen-Gremium über die Vorschläge weiterer potenzieller Bürger:innen zum Einzug, wobei Bürger:innen aus Kirrweiler Vorrang haben. Danach erfolgen die Vertragsabschlüsse. Die Kosten für das Leben und Wohnen in der Wohnpflege- Gemeinschaft setzen sich aus vier Kostenblöcken zusammen:
- Miete
- Betreuungspauschale (24 Stunden Präsenz)
- Haushaltsgeld
- Pflege
Für jeden der vier Blöcke werden Einzelverträge abgeschlossen.