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Kurz und bündig
Die Herta-Kuhn-Stiftung ist Träger und Vermieter der Räume für die Wohnpflege-Gemeinschaft.
Die Aufnahme in die Wohnpflege-Gemeinschaft ist grundsätzlich für Menschen ab einem Pflegegrad 2 möglich und nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (vom jeweiligen zuständigen Sozialamt).
Die Vergabe der Bewohnerplätze erfolgt nach einer Prioritätenliste. Sobald ein Zimmer in der Wohngemeinschaft frei wird, berät sich das Bewohnerund Angehörigen-Gremium über die Vorschläge weiterer potenzieller Bürger:innen zum Einzug. Danach erfolgen die Vertragsabschlüsse. Die Kosten für das Leben und Wohnen in der Wohnpflege- Gemeinschaft setzen sich aus vier Kostenblöcken zusammen:
- Miete
- Betreuungspauschale (24 Stunden Präsenz)
- Haushaltsgeld
- Pflege
Für jeden der vier Blöcke werden Einzelverträge abgeschlossen.