Home / Wohnpflege-Gemeinschaft
Daheim statt im Heim
In unserer ambulant betreuten Wohnpflege-Gemeinschaft in Kirrweiler leben Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in häuslicher Gemeinschaft. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer und damit eine Privatsphäre, in die er oder sie sich zurückziehen kann. Die Gemeinschaftsräume stehen allen zur Verfügung und in der Küche wird gemeinsam gekocht. Typische Aktivitäten sind täglich anfallende Arbeiten wie einkaufen, kochen, spülen, waschen, bügeln, putzen, Blumen gießen, aber auch Spaziergänge, Musik hören, Zeitung lesen oder sich unterhalten.
Miteinander zu Hause
Merkmale der Wohnpflege-Gemeinschaft Kirrweiler sind:
Gemeinschaftliches Wohnen:
Sie wohnen mit 9 Menschen mit Unterstützungsund Pflegebedarf zusammen.
Eigenes Appartement:
Jeder hat einen eigenen Rückzugsort, also ein eigenes barrierefreies Appartement mit Bad, mit der Möglichkeit, es individuell einzurichten.
Gemeinschaftsräume:
Neben den individuellen Zimmern gibt es barrierefreie Gemeinschaftsräume, wie Wohness-Küche, Wohnzimmer und Terrasse sowie den Pfarrgarten.
Unterstützung und Pflege:
Neben der 24-Stunden-Präsenz kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, um die Bewohner:innen je nach individuellem Bedarf zu pflegen.
Angehörige:
Angehörige sind eng in das Leben der Wohnpflege- Gemeinschaft eingebunden und unterstützen die Bewohner:innen sowie die Mitarbeiter:innen.
Die kollegiale Zusammenarbeit des Betreuungsdienstes mit den ehrenamtlich Tätigen in der Wohnpflege-Gemeinschaft ermöglicht unseren Bewohner:innen ein Leben in Wohlergehen und hoher Lebensqualität. Und die Möglichkeit, in Gemeinschaft selbstbestimmt alt zu werden.
Bestens umsorgt
Fürsorge und Pflege
Qualifizierte Mitarbeiter:innen unterstützen unsere Bewohner:innen durch eine 24-Stunden Präsenz, und ein ambulanter Pflegedienst versorgt die Bewohner:innen individuell nach ihren pflegerischen Bedarfen. Die Verantwortung für die Pflege liegt grundsätzlich beim Pflegedienst, den alle Bewohnerinnen und Bewohner meist gemeinsam beauftragen. Übrigens: Pflegebedürftige in Wohnpflege-Gemeinschaften haben die gleichen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung wie bei der häuslichen Pflege. Sie erhalten darüber hinaus monatlich einen pauschalen Zuschlag von € 214,-.
Teilhabe
Das Bewohner- und Angehörigengremium entscheidet immer zusammen in Belangen der Wohnpflege-Gemeinschaft. Es tagt in regelmäßigen Abständen und hat folgende Schwerpunktaufgaben:
- Eigeninitiative und Förderung aller Aktivitäten, z.B. Nutzung und Gestaltung der gemeinsamen Räume, gemeinschaftliche Aufgaben, Umgang mit dem Haushaltsgeld etc.,
- Übernahme von Verantwortung in der Wohnpflege- Gemeinschaft.
Liebevoll begleitet
Selbstständigkeit fördern
Einbindung in den täglichen Alltag wird bei uns groß geschrieben. Was unsere Bewohner:innen können und wollen, erledigen sie selbst. Das fördert das Selbstbewusstsein und lässt so manchen wieder aufblühen. Denn wenn eine Bewohnerin einen Kuchen backt, der nachmittags auf den Tisch kommt und allen schmeckt, kann man zusehen, wie stolz sie ist.
Unterstützung anbieten
Regelmäßige Einkäufe von Lebens- und Haushaltsmitteln werden gemeinsam besprochen und von der Hauswirtschaft besorgt. Es sind jedoch jederzeit individuelle Arzt-, Friseur- oder Einkaufsfahrten über Ehrenamtliche möglich. Auch stehen gemeinsame Aktivitäten wie Spielen, Basteln, Singen und vieles mehr auf dem Programm. Oder gemeinsame Ausflüge an den nahen Schlossweiher oder den Pfarrgarten. Und wer möchte, wird gerne zu den regelmäßig stattfindenden Seniorennachmittagen im Dorfgemeinschaftshaus Edelhof oder zu Kaffee und Kuchen ins Pfarrcafé begleitet. Wer weiß, vielleicht lernt man dort ja den einen oder anderen interessanten Menschen kennen.
Die Herta-Kuhn-Stiftung
Die Herta-Kuhn-Stiftung ist eine gemeinnützige rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts und streng an ihren Stiftungszweck gebunden. Sie ist Träger und Vermieter der Wohnpflege- Gemeinschaft und aufgrund des ambulanten Modells Ihr Vertragspartner.
Verträge für Ihre Sicherheit
Die Aufnahme in die Wohnpflege-Gemeinschaft ist grundsätzlich für Menschen ab Pflegegrad 2 möglich. Die Vergabe der Bewohnerplätze erfolgt nach Prioritätenliste. Wird eine Wohnung frei, berät sich das Bewohner- und Angehörigen-Gremium über die Vorschläge weiterer potenzieller Interessent:innen.