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Die häufigsten Fragen zur Wohnpflege-Gemeinschaft (FAQ)

Im Gegensatz zu einem Altenheim steht bei der Wohnpflegegemeinschaft nicht die Pflege, sondern das Zusammenleben in der Gemeinschaft im Vordergrund.

Die Mieter gestalten ihren Alltag selbstbestimmt und werden von Präsenzkräften unterstützt. Die Pflege erfolgt, dem individuellen Bedarf entsprechend durch den ambulanten Pflegedienst.

Stand 01.06.2024:

Die Mietkosten sind individuell und belaufen sich zw.451,80 € und 505,20 € pro Monat. Jeder Mieter muss einen Wohnberechtigungsschein (vom jeweiligen zuständigen Sozialamt) vorlegen. Die Kosten für eine 24/7 Betreuungspauschale orientieren sich im Vergleich mit einer stationären Altenhilfeeinrichtung am bundesüblichen Durchschnitt von rund 2.254,00€ monatlich. Hinzu kommt eine Haushaltsgeldpauschale für Einkäufe in Höhe von 260 €. Die Höhe dieser Pauschale kann die Gemeinschaft jederzeit anpassen. Das Wäschegeld beträgt (optional) 25,00€/ Monat. Die Pflegekosten stehen in Abhängigkeit zu dem Bedarf und dem Pflegegrad.  Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlicher und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Die Kosten für die individuelle Pflege werden entsprechend Ihrem Pflegegrad von der Pflege- und/ oder Krankenkasse übernommen. Die Mietkosten sowie die Betreuungspauschale sind privat zu tragen. Darüber hinaus besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit die Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu beantragen. Auch zu diesem Punkt beraten wir Sie gerne.

Insgesamt schließen Sie drei Verträge ab: Zum einen den Mietvertrag mit der Herta- Kuhn-Stiftung (Vermieter), einen Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsdienst der Herta-Kuhn-Stiftung und des Weiteren einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst.

Ja, alle Räume inklusive den Sanitärräumen sowie die Eingänge der Wohnpflege- Gemeinschaft sind barrierefrei und mit Rollstuhl zu erreichen. Auch die Außenanlage ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.

Neben Ihrem privaten Zimmer gibt es eine Wohn-Essküche, sowie ein großzügiges Wohnzimmer.

Im Außenbereich befindet sich eine große Gemeinschaftsterrasse.

Die Zimmer besitzen keine Grundausstattung, so dass Sie es mit Ihrem persönlichen Mobiliar ausstatten können. In jedes Zimmer ist ein eigenes Duschbad integriert.

Nein, es gibt nur Einzelzimmer in der Wohnpflege-Gemeinschaft.

Ja, Ehepaare können in die Wohnpflege-Gemeinschaft einziehen. Vorrausetzung ist das bei beiden Partnern der Pflegegrad 2 vorliegt. Es werden zwei Zimmer gemietet. Ein Zimmer kann als Schlafzimmer und das andere als Wohnraum genutzt werden.

Es besteht eine ganztägige Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Diese unterstützen Sie als Mieter in Ihren alltäglichen Aufgaben. Auch sind sie nachts vor Ort, um Sie bei Bedarf zu unterstützen.

Nein, das Mieten eines Zimmers erfordert das Einbringen in der Wohngemeinschaft. Das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft kann nur funktionieren, wenn sich jeder Mieter aktiv am Gemeinschaftsleben beteiligt.

Entscheidungen werden immer von der gesamten Mietergemeinschaft getroffen. Unsere Mitarbeiter/innen unterstützen dabei, indem sie diesen Prozess moderieren.

Der Alltag ist geprägt vom Gemeinschaftsleben und individuellen Aktivitäten. Unsere Mitarbeiter/innen vor Ort gestalten hierbei gemeinsam mit Ihnen z.B. das Mittagessen und führen gemeinsame Aktivitäten oder Ausflüge durch. Auch in der Nacht steht vor Ort jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Wohnpflege-Gemeinschaft liegt direkt im Ortskern von Kirrweiler. Gegenüber ist die Kirche und fußläufig sind die Bäckereien, der Pfarrgarten und das Dorfgemeinschaftshaus zu erreichen.

Wenden Sie sich gerne an

Frau Esther Stadel
Quartiersmanagerin
Hauptstr. 16
67489 Kirrweiler
Tel.: 06321/ 1878750
info@wohnpflege-kirrweiler.de

Stellenangebote

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt gibt es bei uns folgende Stellen zu besetzen. Über Ihre tatkräftige Unterstützung bei diesem Projekt würden wir uns freuen! Schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung – wir melden uns!

Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI)

Wir freuen uns auf Sie, weil Sie…

  • eine Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter:in nach §87b SGB XI (bis 2016) oder §53c SGB XI oder die Bereitschaft zur Teilnahme an der Weiterbildung mitbringen,
  • Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen aufweisen,
  • empathischen und wertschätzenden Umgang mit Menschen führen,
  • die kooperative Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schätzen,
  • die Bewohner:innen in besonderen Lebenssituationen unterstützen wollen,
  • Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz besitzen,
  • sich mit Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit auszeichnen,
  • bereit sind, im Schichtsystem sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.

Ihre Aufgaben:

  • Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter:in in unserer Wohnpflege-Gemeinschaft übernehmen Sie die soziale Betreuung unserer Bewohner:innen im 24-Stunden-Betrieb.
  • Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.
  • Darüber hinaus führen Sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese.
  • Sie sind auch Ansprechpartner:in sowohl für die zu betreuenden Menschen selbst als auch deren Angehörigen.

Dienste:
Die Dienste sind an sieben Tagen die Woche eingeteilt in

  • Spätdienst (14:00 Uhr – 21:00 Uhr) kann gesplittet werden:
  • Kurzer Spätdienst 1 (14.00 – 17:30 Uhr)
  • Kurzer Spätdienst 2 (17:30- 21:00 Uhr)
  • Nachtdienst (20.50 – 7.00 Uhr).

Wir erwarten von Minijobbern oder Teilzeitkräften bis 50 % die Bereitschaft, an mindestens einem Wochenende im Monat zu arbeiten. Bei einer Beschäftigung bis zu 100 % setzen wir die Mitarbeit an 2 Wochenenden voraus.

Wir bieten

  • eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist,
  • eine leistungsorientierte Bezahlung orientiert an einschlägigen Tarifverträgen und Sozialleistungen,
  • Zuschläge an So- und Feiertagen sowie im Nachtdienst,
  • individuell auf Sie zugeschnittene Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf,
  • ein angenehmes Betriebsklima in einer gemeinnützigen Stiftung mit einem nachhaltigen Auftrag.
Ehrenamtlich Engagierte

Die Ehrenamtsarbeit bildet das Herzstück unserer Gesellschaft!

  • Wir bieten Ihnen bei der Herta-Kuhn-Stiftung die Möglichkeit, Ihre Vielfalt an sozialen und altersspezifischen Erfahrungswerten in unserer Wohnpflege-Gemeinschaft miteinzubringen als Gewinn für alle Beteiligten.
  • Engagieren Sie sich und unterstützen Sie unsere Betreuungsteams auf ehrenamtlicher Basis. Der Einsatz erfolgt stundenweise nach Absprache.

Anforderungen

Als ehrenamtliche Kraft unterstützen Sie unser Betreuungsteam insbesondere zu den Mahlzeiten (stundenweise). Es besteht die Möglichkeit, entsprechend Ihren Fähigkeiten unterstützend oder aktiv Betreuungsangebote z.B. kreative oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten anzubieten oder diese selbst zu gestalten.

Nach Absprache erfolgt auch ein Einsatz an Wochenenden bzw. können Nachtdienste übernommen werden. Eine entsprechende (Nach-)Qualifizierung wird von uns vermittelt.

Wir bieten

  • eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist,
  • ein angenehmes Betriebsklima in einer gemeinnützigen Stiftung mit einem nachhaltigen Auftrag,
  • Flexibilität im Zeit -und Tätigkeitsbereich,
  • Teilnahme an Schulungen und Nachqualifizierungen.
Hauswirtschaftliche Kräfte sowie Betreuungskräfte für unseren mobilen Dienst

Unser Betreuungsdienst der Herta-Kuhn-Stiftung wird zukunftsorientiert auch für Bürger:innen in Kirrweiler und der umliegenden Region zugänglich sein.

Wir bieten für Bürger:innen mit oder ohne Pflegegrad, welche einen Pflege- und Unterstützungsbedarf haben, Dienstleistungen ( Entlastungsleistungen nach SGB XI §45b sowie Leistungen der Verhinderungspflege) an.

Dafür suchen wir Hauswirtschaftskräfte bzw. Betreuungskräfte, die hier tätig werden möchten. Der Einsatz erfolgt stundenweise und nach Absprache.

Ihre Aufgabe:

Übernahme von Tätigkeiten zur Entlastung der Angehörigen:

  • Unterstützung bei den regelmäßigen Arbeiten im Haushalt
  • Zubereitung kleiner Mahlzeiten
  • Betreuung und Beschäftigung
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Ermöglichung der Teilhabe am öffentlichen Leben.

Nach Absprache kann auch ein Einsatz individuell an Wochenenden erfolgen.

Wir bieten

  • eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist,
  • eine Bezahlung orientiert an einschlägigen Tarifverträgen mit den üblichen Sozialleistungen,
  • individuell auf Sie zugeschnittene Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf,
  • ein angenehmes Betriebsklima in einer gemeinnützigen Stiftung mit einem nachhaltigen Auftrag.